Inhaltsverzeichnis

A

Adresse   Arbeitsgemeinschaften    Arbeits- und Sozialverhalten   Ausstattung 

B

Beurlaubung   Bibliothek   Bildungsserver  Büchergeld  Bus-Schule

C

Computerkabinett

D

Diebstahl  

E

Ehrenamtlich  Elternkonferenz  Elternsprecher/in  Elternsprechtag  Elternversammlung  Entschuldigung  

F

Fachkonferenz  Fahrräder  Fremdsprache  Fundsachen  Ferien

G

Gremien  Grundschulverordnung  

H

Hausaufgaben  Hausmeister  Hausordnung  Hitzefrei  Horte

I

J

K

Klassen Klassenarbeiten  Klassenfahrten  Konferenz der Lehrkräfte  Kopfnoten

Klassenkonferenz   Krankheiten (Meldepflicht / Vorsorge)

L

Läuse  Lehrer  Lehrerkontakt  Leitungsteam  LER  Lessing  Lernbereichskonferenz 
Lese- Rechtschreibschwäche  

M

N

Notfall

O

P

Pausen  Protokolle  

Q

R

Rechenschwäche  Regenpausen  Religionsunterricht

S

Sekretariat  Sicherheitstraining   Sportkleidung  Streitschlichter/innen  Stundentafel  Stundenausfall  

SCH

Schulamt   Schulbeginn  Schulelternsprecher/in  Schulessen  Schulfahrten  Schulgemeinschaft  Schulgesetz Schulkonferenz Schulleitung Schulporträt Schulprogramm  Schulstation  Schulpsychologische Beratung  Schul-T-Shirt  Schwimmunterricht

T

Termine  Turnhalle

U

Übergang 5. Klasse   Übergang 7. Klasse  Unfall eines Kindes  Unterrrichtszeiten

V

Vergleichsarbeiten  Verlassen des Schulgeländes

Verwaltungsvorschriften  Visitation

W

Wandertage

X Y

Z

Zahlen und Fakten  Zeugnis

Zusammenlegung

 

Adresse

Die Adresse der Lessing-Grundschule Falkensee lautet:

Lessing-Grundschule Falkensee
Waldstraße 27a
14612 Falkensee
Tel.: 03 322 – 37 59
Fax: 03 322 – 42 30 79
e-Mail: info@lessingschule-falkensee.de
Homepage: www.lessingschule-falkensee.de
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Arbeitsgemeinschaften

An der Lessing-Schule werden in jedem Schuljahr diverse Arbeitsgemeinschaften angeboten. Hier die aktuelle Übersicht.
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Arbeits- und Sozialverhalten

Ab der 3. Klasse wird das Arbeits- und Sozialverhalten mit den Notenstufen 1-4 auf den Endjahreszeugnissen zensiert. Die Bewertung der diversen Kategorien wird von der Klassenkonferenz festgelegt und leitet jedes Zeugnis ein. Beurteilt wird z.B. die Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft, etc. Näheres finden Sie in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.

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Ausstattung

Neben 22 Unterrichtsräumen stehen Fachunterrichtsräume für Technik, Kunst, ein Raum für naturwissenschaftlichen Unterricht mit Whiteboard, ein Computerkabinett sowie zwei Turnhallen zur Verfügung.
Die Lessingschule wurde 2003 erweitert. Es wurden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen, wie Musikraum, Kunstraum,  Bibliotheksraum sowie ein  größerer Arbeitslehreraum. Seit 2009 können unsere Schülerinnen und Schüler in der neuen Mensa ihr Schulessen einnehmen.
Auf dem Gelände der Schule ist auch unser Hortgebäude zur Betreuung der Kinder nach dem Unterricht. Ein Schulgarten steht ebenfalls zur Verfügung.
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Beurlaubung

Für die Abwesenheit eines Kindes von der Schule in anderen als in Krankheitsfällen ist eine Beurlaubung erforderlich. Diese muss rechtzeitig vorher bei der Klassenleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung, die länger als drei Tage dauert oder direkt vor/nach den Ferien liegt, kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Solche Anträge sollten im Interesse der Kinder auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
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Bibliothek

In der schuleigenen Bibliothek im Hauptgebäude (im Untergeschoss,) können die Kinder mit einem Leseausweis Bücher, CDs und Spiele ausleihen, für den Unterricht recherchieren oder einfach stöbern. Der Leseausweis ist ab der 1. Klasse in der Bibliothek erhältlich. Die Klassenleitung führt die Kinder im 1. Schuljahr in die Benutzung ein. Die Ausleihe wird durch Personal der Bibliothek Falkensee und eine ehrenamtlich tätige Omi in der Schule durchgeführt. Die aktuellen Öffnungszeiten der Bibliothek stehen an der Tür.
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Bildungsserver

Das Land Brandenburg stellt Informationen zu Schule und Bildung, z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver ( www.bildungsserver-brandenburg.de) zur Verfügung. Ein Besuch lohnt sich!
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Büchergeld

Im Land Brandenburg sind Sie laut Schulgesetz verpflichtet, einen Eigenanteil zur Beschaffung der Schulbücher zu leisten. Dieser beträgt für Eltern mit Schülerinnen und Schülern
in den Jahrgängen 1 – 4 pro Jahr 12,- € und
für die Jahrgänge 5 und 6 jährlich 25,- €.
Ab dem 3. schulpflichtigen Kind verringert sich dieser Eigenanteil um die Hälfte für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind.
Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien fallen nicht unter diese Regelung.
Ihre Lehrerinnen und Lehrer teilen Ihnen mit, welche Arbeitshefte und Bücher gekauft werden und welche die Schule leihweise zur Verfügung stellt.
Für Eltern, die Hartz – IV beziehen und solche, die in finanziellen Notlagen sind, können die Materialien über den Schulsozialfonds gekauft werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer, an die Schulleitung oder das Sekretariat. 
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Bus-Schule

Die Unfallkasse Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und den Verkehrsbetrieben im Rahmen der Verkehrserziehung eine kostenlose Busschule für die 1. Klassen an. Anhand praktischer Übungen werden richtige Verhaltensweisen im Bus, beim Aussteigen und im Haltestellenbereich vermittelt. Den Kindern wird in Frage- und Antwortspielen die Funktion der Türen und Haltewunschtaster erläutert.
Näheres unter www.ukbb.de/data/multimedia/FaltblattBusschule.pdf.
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Computerkabinett

Das 2010 mit neuer Technik ausgestattete Computerkabinett der Lessinggrundschule bietet 29 vernetzte Computerarbeitsplätze mit Ausdruckmöglichkeit und Zugang zum Internet. Im Computerkabinett findet allgemeiner Unterricht in diversen Fächern statt.
Außerdem führt unser Kooperationspartner CBB kostenpflichtige Kurse durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.
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Diebstahl

Die Schule ist gegen Diebstahl versichert. Lassen Sie sich im Fall eines Diebstahles aus einem verschlossenen bzw. beaufsichtigten Raum im Sekretariat einen Meldebogen aushändigen und fügen Sie diesem – wenn möglich – einen Kaufbeleg bei.
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Elternkonferenz

Die Elternkonferenz tagt außerhalb der Ferien etwa drei-  bis viermal  und besteht aus den gewählten Elternsprecher/innen einer jeden Klasse. Aus diesem Kreis werden der oder die Schulelternsprecher/in sowie die Vertretung für die weiteren Schulgremien gewählt (Schul-, Fachkonferenzen, Kreiselternrat).
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Elternsprecher/in

Die Elternversammlung wählt alle zwei Jahre aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher/innen sowie zwei stellvertretende Elternsprecher/innen, die in die Elternkonferenz entsandt werden
(§ 81 Abs. 4 BbgSchulG).
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Elternsprechtag

Im Herbst findet in unserer Schule ein Elternsprechtag  statt. Dort können Sie alle Fachlehrer, die in der Klasse Ihres Kindes unterrichten, sprechen. Genaue Termine werden durch die Schulleitung rechtzeitig bekannt gegeben. Die individuellen Elterngespräche zum Lernstand Ihres Kindes vereinbart der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin mit Ihnen.
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Elternversammlung

In der 1. Klasse wird die erste Elternversammlung von der Klassenleitung einberufen. Sie findet nach ca vier Wochen Schulunterricht statt. Ansonsten finden in jedem Schuljahr mindestens drei Elternversammlungen statt, zu denen in der Regel die Elternsprecher/innen in Absprache mit der Klassenleitung einladen. Hier erhalten Sie Informationen über die Unterrichtsplanung und -gestaltung sowie alle wichtigen die Klasse betreffenden Regelungen. Bei Wahlen und Abstimmungen werden für jede Schülerin oder für jeden Schüler zwei Stimmen abgegeben. Niemand darf in einer Elternversammlung mehr als vier Stimmen abgeben (§ 81 Abs. 4 BbgSchulG).
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Fachkonferenzen

Die Fachkonferenzen beraten mindestens zweimal im Schuljahr über alle ein Fach betreffenden Angelegenheiten. An unserer Schule bestehen sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Musik, Kunst und Sport. Mitglieder der Fachkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in dem Fach unterrichten. Den Fachkonferenzen gehören je zwei von der Elternkonferenz gewählte beratende Mitglieder an.
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Fahrräder

Fahrräder sind in den Ständern auf dem Schulgelände abzustellen und anzuschließen. Danach ist dieser Platz wieder zu verlassen. Die Fahrradständer sind kein Aufenthaltsort. Ein Aufbewahren der Räder außerhalb der Fahrradständer (z.B. an der Umzäunung) ist verboten.
Das Radfahren auf dem Schulgelände ist untersagt, die Räder werden geschoben. Festgestellte Beschädigungen an Fahrrädern sind sofort der Schulleitung zu melden. Auch in diesem Fall besteht kein Haftungsanspruch an die Schule.
Die Eltern werden im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder gebeten, regelmäßig die Verkehrssicherheit der Fahrräder ihrer Kinder zu überprüfen.

Eltern entscheiden, ob ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Grundsätzlich darf der Schulweg nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zurückgelegt werden. Bitte üben Sie mit Ihren Kindern das Fahrradfahren zur Schule und gewöhnen Sie sie an das Tragen eines Fahrradhelmes. In der 4. Klasse wird in der Schule eine gesonderte Unterweisung zur Verkehrssicherheit theoretisch und praktisch mit dem Fahrrad durchgeführt und Ihre Kinder  legen eine Fahrradprüfung ab.
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Ferien

Die Ferientermine werden vom Bildungsministerium festgelegt und können unter folgendem Link eingesehen werden: www.ferientermine.de. Außerdem gibt es in jedem Schuljahr einen oder zwei bewegliche Ferientage, die durch die Schulkonferenz festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben werden.
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Förderverein

Unser Verein wurde im August 1997 von engagierten Eltern und Lehrern der Lessing-Grundschule gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Er zählt z. Zt. (März  2011) etwa 110 Mitglieder. Wir wollen uns einerseits um Gelder für unsere Schüler und unsere Schule bemühen (Beantragung von Fördermitteln und Spenden) und andererseits durch die Organisation unterschiedlichster sozialer Aktivitäten sowie die Jahresbeiträge möglichst vieler Mitglieder selbst einen soliden Grundstock zur Verwirklichung unserer Ziele legen. Als Freund der Schüler und Schule können Sie uns hierbei durch Ihre Mitgliedschaft mit einem Betrag ab  20 Euro/Jahr unterstützen.  Anträge zum Beitritt in den Förderverein finden Sie auf unserer Homepage oder können Sie im Sekretariat bekommen.
Wir freuen uns über jedes neue  Mitglied. Sie können auch als Gast an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen und werden selbstverständlich zu unserer einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung eingeladen.
Vielleicht haben Sie auch Lust, aktiv im Vorstand mitzuarbeiten.
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Fremdsprache

Englisch wird ab Klasse 1 zunächst als Begegnungssprache, ab Klasse 3 als reguläres Fach unterrichtet. Im Rahmen des Unterrichts als Begegnungssprache liegt der Schwerpunkt auf dem Sprechen und dem Hörverständnis.
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Fundsachen

Vergessene Kleidungsstücke, Sportbeutel, Fahrradhelme, etc. werden in einer Kiste beim Hausmeister  gesammelt. Solche Sammelkisten gibt es auch in beiden Turnhallen und im Sekretariat.  Nicht abgeholte Sachen werden nach Vorankündigung nach Ablauf eines Jahres Aufbewahrung  an ein Kinderheim gegeben.
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Gremien

Die wichtigsten Gremien an der Schule sind die Schulkonferenz, die Konferenz der Lehrkräfte und die Elternkonferenz. Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Alle Gremien dienen der Gestaltung der Schule und sind Ort der formellen Mitwirkung von Eltern. Die Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind weitgehend im Schulgesetz geregelt. Für den Aufbau und das Zusammenwirken der Gremien vgl. das Schaubild im Anhang.
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Grundschulverordnung

Die Einzelheiten der Organisation der Grundschule sowie des Übergangs zur Sekundarstufe I regelt die Grundschulverordnung des Landes Brandenburg sowie diverse Verwaltungsvorschriften.
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Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen und müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der Schüler/innen entsprechen. Hausaufgaben sollen von Schüler/innen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag im Durchschnitt beträgt:
1./2. Klasse:   30 Minuten,   
3./4. Klasse:   45 Minuten,   
5./6. Klasse:   60 Minuten.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder zum sorgfältigen Führen des Hausaufgabenheftes anzuhalten.
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Hausmeister

Unsere Hausmeister heißen Herr Gawron und Herr Quitsdorf. Ihr Büro befindet sich im Keller des Hauptgebäudes.
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Hausordnung

Die Hausordnung der Lessing-Schule können  Sie im Anhang einsehen. Sie regelt Fragen des Verhaltens in der Schule, einschließlich etwa des Rauchverbots und des Gebrauchs von Medienabspielgeräten.
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Hitzefrei

Die Schulleitung setzt die Hitzefrei-Regelung im Einvernehmen mit der Elternkonferenz restriktiv um, um Unterrichtsaufall durch verschiedene Einzelmaßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei hohen Temperaturen wird insbesondere auf Leistungskontrollen in der 5. und 6. Stunde sowie auf Leistungssport in der Sonne verzichtet. Außerdem werden flexible Unterrichtsformen (z.B. Unterricht auf dem Schulhof im Schatten) gewählt und eine Frühlüftung veranlasst. Sollte es doch zu Unterrichtsausfall durch hitzefrei  kommen, gehen die Kinder nach Hause oder werden von der Schule bzw. den Horten betreut.
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Horte

Der Schulhort befindet sich auf dem Gelände der Lessingschule und wird von Frau  Uhlig geleitet. Außerdem besuchen auch Schüler am Nachmittag die Kita Burattino, welcher Frau Weber vorsteht sowie den ASB- Hort Rappelkiste am Bahnhof Finkenkrug oder werden im Projekt „ Hausaufgaben und mehr“ in der Schule betreut.
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Klassenarbeiten

werden ab der 2. Klassenstufe geschrieben. Im Unterschied zu Kurzkontrollen und Tests sind sie rechtzeitig anzukündigen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Klassenarbeiten erhalten Sie von den Fachlehrern der Schule.
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Klassenfahrten

gehören zu den sogenannten „Schulfahrten“ und sind zumeist mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen, Schullandheimen, etc. Die Reisekosten der Kinder sind von den Eltern zu tragen, wobei bedürftige Familien, die keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das ILZ haben, vom Förderverein oder über den Schulsozialfonds finanzielle Unterstützung erhalten können. Anträge auf Zuschüsse finden Sie auf unserer Homepage. Zumeist ist eine elterliche Begleitung der Klasse erwünscht. Näheres ist in der Verwaltungsvorschrift Schulfahrten geregelt.
Dazu erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer halbjährlich ein Formblatt zur Unterschrift ausgehändigt.
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Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz setzt sich aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften zusammen. Sie berät über alle Angelegenheiten, die die Klasse insgesamt betreffen, insbesondere über die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Versetzung und die Grundschulgutachten. Die Elternsprecher/innen können an den Besprechungen mit beratender Stimme teilnehmen und sind rechtzeitig einzuladen.
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Konferenzen

Konferenz der Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte der Schule bilden die Konferenz der Lehrkräfte, die insbesondere über pädagogische Fragen entscheidet. Im Gefüge der schulischen Gremien steht sie neben der Elternkonferenz und Konferenz der Schüler/innen.  

Konferenz der Schüler/innen
Alle Schüler/innen ab Klassenstufe 4 wählen Schülersprecher/innen, die die Konferenz der Schüler/innen bilden. Aus ihrem Kreise werden 5 Vertreter/innen in die Schulkonferenz entsandt, die dort beratende Funktion haben.
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Kopfnoten

siehe Arbeits- und Sozialverhalten

Krankheit (Meldepflicht/Vorsorge)

Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphtherie, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, Salmonellen, TBC, Typhus) erkrankt ist oder diese vermutet wird, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, ist der Schulbesuch wieder erlaubt. Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung bzw. kurzfristige Maßnahmen erfordern (z.B. Allergien, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen), geben Sie der Klassenleitung so frühzeitig wie möglich Bescheid, damit entsprechend gehandelt werden kann.

Krankmeldung
Sollte Ihr Kind aufgrund einer akuten Krankheit nicht zur Schule gehen können, bitten wir Sie morgens, möglichst bis 8:00 Uhr um eine kurze Nachricht im Sekretariat, damit die Klassenleitung informiert werden kann. Wenn es möglich ist, geben Sie bitte auch die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens Ihres Kindes an. Wenn nur eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist, bitten Sie die Lehrkraft schriftlich um Freistellung des Kindes. Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihr Kind bei Krankheit ggf. beim Hort abzumelden sowie telefonisch bei der Firma apetito das Schulessen abzubestellen (am gleichen Tag bis 8.00 Uhr möglich). Denken Sie im Zusammenhang mit einer Krankmeldung auch daran, sich für Ihr Kind über den versäumten Unterrichtstoff und die Hausaufgaben zu informieren. Am besten sprechen Sie sich darüber mit der Klassenlehrkraft und ggf. anderen Eltern ab oder bitten einen Mitschüler oder eine Mitschülerin um Informationen.
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Läuse

sind eine üble Plage, die entschlossen und mit Offenheit bekämpft werden muss. Schicken Sie ihr Kind keinesfalls in die Schule, bevor Sie nicht sicher sind, dass es läusefrei ist. Der Befall ist meldepflichtig!
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Lehrerkontakt

ist auf vielen Wegen möglich: Neben dem Elternsprechtag  können Sie jederzeit über das Hausaufgabenheft oder sonst schriftlich Kontakt aufnehmen. Nicht erwünscht ist die Kontaktaufnahme kurz vor Unterrichtsbeginn, da sich die Lehrer in dieser Zeit der Vorbereitung des Unterrichts und der Beaufsichtigung der Kinder widmen müssen. Sie können  jeden Lehrer und  jede Lehrerin auch über das Kontaktformular auf unserer Homepage erreichen. In dringenden Fällen können Sie auch eine Nachricht über das Sekretariat hinterlassen.
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LER

(Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde)
In der fünften Klasse ist das Unterrichtsfach
Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde (LER) im Land Brandenburg ein Pflichtfach. Durch eine Bescheinigung der Eltern kann die Teilnahme des Kindes an diesem Fach abgewählt werden. Für diesen Fall ist die Teilnahme am Religionsunterricht ( evangelisch oder katholisch) verpflichtend. Das Fach wird auch jeweils benotet. Rechtzeitig erfahren Sie in einer Informationsveranstaltungen dazu alles weitere.
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Lese-/Rechtschreibschwäche

(Legasthenie)
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen sollen besonders gefördert werden. Verwaltungsvorschriften ermöglichen für betroffene Kinder einen Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten, gegebenenfalls auch das befristete Auslassen der Benotung. Voraussetzung ist die Feststellung der Schwierigkeit durch den schulpsychologischen Dienst. Hilfreich kann auch der Förderunterricht sein. Ähnliche Regelungen gibt es für die Dyskalkulie. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Fachlehrkraft Ihres Kindes.
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Notfall

Für Notfallsituationen werden im Sekretariat der Schule in einer Schüler/innenkartei Telefonnummern und Adressen der Eltern vermerkt, unter denen die Eltern während der Unterrichtszeiten zu erreichen sind. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Telefonnummern sofort Ihrem Klassenleiter mitteilen.
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Protokolle

Über jede schulische Konferenz muss nach dem Schulgesetz ein Protokoll angefertigt werden. Die Protokolle der Elternkonferenz gehen allen  Elternsprecher/innen zu. Sie entscheiden, wie die Eltern informiert werden.
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Rauchen

ist laut Gesetz auf dem gesamten Schulgelände verboten.
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Regenpausen

Regenpausen werden durch mehrmaliges Klingeln zu Pausenbeginn bzw. durch zusätzliches einmaliges Abklingeln während einer Pause bekannt gegeben. Die Kinder gehen wieder in ihre Klassenräume zurück bzw. bleiben dort während der Pause und werden durch eine Lehrkraft beaufsichtigt.
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Religionsunterricht

In der Schule wird evangelischer und katholischer Religionsunterricht angeboten. Er ist ein Pflichtfach, wenn in der 5. und 6. Klasse das Unterrichtsfach LER abgewählt wird.  LER = Lebensgestaltung / Ethik/ Religionskunde. Es besteht auch die Möglichkeit,  neben LER zusätzlich Religionsunterricht zu wählen bzw. ihn fortzusetzen.
Bereits ab Klasse 1 kann evangelischer oder katholischer Religionsunterricht freiwillig zusätzlich angewählt werden. Diese Stunden liegen vor oder nach dem regulären Pflichtunterricht.
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Sekretariat

Das Sekretariat wird von Frau Schulz geleitet und befindet sich in der 1. Etage des Containeranbaus. Es ist außerhalb der Ferien Mo bis Fr ab 7.30 Uhr bis ca 15.00 Uhr geöffnet.
Um mit Sicherheit jemanden anzutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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Sicherheitstraining

Mit Unterstützung der Schulleitung wird in regelmäßigen Abständen bei Bedarf und Wunsch ein kostenpflichtiges Sicherheitstraining von externen Fachkräften durchgeführt. Termine zu Informationsveranstaltungen und Anmeldungen der Kinder werden  rechtzeitig bekannt gegeben.
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Sportkleidung

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder entsprechende Kleidung und Schuhe (eine Garnitur inklusive Turnschuhe mit heller Sohle für den Unterricht in der Turnhalle, eine Garnitur mit einem zweiten Paar Sportschuhe sowie langen Sporthosen und langärmeligem Pullover für den Unterricht im Freien). Schmuck (Ohrringe, -stecker, Ketten, Armbänder, Uhren, etc.) ist während des Unterrichtes zu entfernen, lange Haare müssen zu einem Zopf zusammengebunden werden. Weitere Informationen erteilen die Sportlehrer/innen. Die Lagerung der Sporttaschen ist in der Schule im Klassenraum möglich.
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Streitschlichter/innen

Bereits seit einigen Jahren haben sich an unserer Schule regelmäßig Lehrerinnen und Lehrer zu Mediatoren ausbilden lassen. Diese Lehrerinnen bilden jährlich Schülerstreitschlichter aus, die in den Pausen für eine Schlichtung  mit Kindern zur Verfügung stehen.
Es ist die Aufgabe der Streitschlichter in der Schule, Streitparteien beim Finden einer Lösung für ihren Konflikt zu helfen. Bei sehr schwierigen Angelegenheiten stehen die Erwachsenen natürlich für eine Mediation bereit.
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Stundenausfall

gibt es an der Lessing-Grundschule auch. Wir bemühen uns, ihn so gering wie möglich zu halten. Zunächst versucht die Schulleitung durch organisatorische Maßnahmen totalen Ausfall zu vermeiden. Es gibt an jedem Schultag in der ersten Stunde eine Lehrerin/einen Lehrer, der im Rahmen der Vertretungsreserve eingesetzt werden kann. Selbstverständlich leisten auch Lehrkräfte Mehrarbeit, um Unterrichtsausfall abzufangen. Auch werden Klassen auf Parallelklassen aufgeteilt bzw. zusammengelegt. Insbesondere bei längerem Ausfall von Lehrkräften muss  zusammen mit dem Staatlichen Schulamt nach einer Vertretungslösung gesucht werden.
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Stundentafel

Die Stundentafel (sog. Kontingentstundentafel) der Grundschule finden sie in der Anlage 1 zur Grundschulverordnung. Sie weist die grundsätzlich angebotenen Fächer und die auf je zwei Schuljahre zu verteilenden Wochenstunden auf, die in dem betreffenden Fach unterrichtet werden müssen. Über die konkrete Stundentafel einer Klasse entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte.
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Schulamt

Für die Lessing-Grundschule ist das Staatliche Schulamt in Brandenburg an der Havel, zuständig, Es hat seinen Sitz in der Magdeburger Straße 45, 14770 Brandenburg an der Havel, Telefon: (03381) 39 74 00, Fax: (03381) 39 74 44,
 info.stscha-bb@schulaemter.brandenburg.de.
Auch die Schulpsychologische Beratungsstelle hat ihren Sitz im Staatlichen Schulamt. 
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Schulbeginn

Schul- oder Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr, jedoch wird dringend um Erscheinen bis zum Vorklingeln um 7.50 Uhr gebeten, damit das Ablegen der Schulmappe und der Jacke, das Auspacken der Arbeitsmaterialien und das Einstimmen des Kindes auf den Unterricht erfolgen kann.
So ist ein pünktlicher Unterrichtsbeginn möglich und die Unterrichtszeiten werden optimal genutzt.
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Schulelternsprecher/in

Der oder die Schulelternsprecher/in wird von der Elternkonferenz gewählt.
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Schulessen

Das Schulessen wird auf Basis einer Auswahl durch den Schulträger zur Zeit von dem Anbieter apetito in die Schule geliefert. Die Ausgabe und der Verzehr der Mahlzeiten erfolgt in der Mensa der Schule.
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Schulfahrten

Exkursionen, Wandertage, Fahrten zu und Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe, Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten, Schülerbegegnungen und Schüleraustausche zählen zu den so genannten „Schulfahrten“. Das Nähere ist in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt.
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Schulgemeinschaft

Die Schulgemeinschaft besteht aus den Lehrkräften, dem technischen Personal, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern.
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Schulgesetz

Das Brandenburgische Schulgesetz kann unter
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.48392.de
aufgerufen werden.
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Schulkonferenz

Das höchste Mitwirkungsorgan an der Schule setzt sich aus 5 Vertreter/innen der Eltern, 5 Lehrkräften ( 4 Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleiterin oder dem Schulleiter) sowie 5 Schüler/innen zusammen. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz festgelegt.
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Schulleitung

Die Schulleitung der Lessing-Grundschule besteht aus der
Rektorin, Frau Kremer, und der
stellvertretenden komm. Schulleiterin, Frau Scheibe.
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Schulprogramm

Das Schulprogramm wurde der Elternkonferenz im Jahr 2008 vorgelegt und durch die Schulkonferenz beschlossen. Es ist in Auszügen auf der Website der Schule verfügbar und wird jährlich evaluiert.
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Schulpsychologische Beratungsstelle

Schulpsychologische Beratung,
Magdeburger Straße 45, 14770 Brandenburg an der Havel,
Tel.: (03381) 39 75 62.
Eine Außenstelle der schulpsychologischen Beratung besteht in Nauen. Dort ist Frau Rapp am 
Dienstag von 09:00 - 16:00 Uhr und am
Donnerstag von 09:00 - 15:00 Uhr  unter der
Telefonnummer: 0 33 21 / 4 03 53 07 erreichbar.
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Schulstation

Zur Zeit ist unsere Schulstation durch zwei Mitarbeiterinnen vom ASB besetzt. Dort werden kranke Kinder betreut oder Wartezeiten bis zu einer Arbeitsgemeinschaft überbrückt.
Frau Kleindienst und Frau Rebmann begleiten auch Klassen bei Ausflügen und Wanderungen oder unterstützen Klassen im Schulgarten oder bei Projekten.
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Schul T-shirts

Der Förderverein bietet T-shirts in unterschiedlichen Farben mit dem Schullogo der Lessing-Grundschule an.  Diese können gegen Entgelt beim Förderverein über das Sekretariat erworben werden.
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Schwimmunterricht

In der 3. Klasse wird Schwimmunterricht erteilt. Nähere Informationen dazu (Ort der Schwimmhalle, Transport, Schwimmbekleidung, etc.) erhalten Sie rechtzeitig von dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin.
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Termine

Aktuelle Termine (Projekt-, Wandertage, Schulfeste, etc.) werden über die Schulleitung, den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin und / oder die Elternsprecher/innen bzw. über unsere Website bekannt gegeben.
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Turnhalle

Die Sporthalle der Lessingschule, die 2008 in Betrieb genommen werden konnte, ist eine Zweifelder-Halle, die auch gedrittelt werden kann. Daneben wird auch in der alten kleinen Turnhalle Unterricht erteilt und sie wird zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt. 
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Übergang 5. Klasse

In der 5. und 6. Klasse werden die Schüler/innen mit einer Vielzahl neuer Fächer konfrontiert: Naturwissenschaften (Biologie, Physik), Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Lebensgestaltung -Ethik-Religionskunde (LER), leistungsdifferenzierter Unterricht. Im Land Brandenburg wird eine sechsjährige Primarstufe absolviert. Es gibt aber auch die Möglichkeit ab Jahrgangsstufe 5 an ausgewählte Gymnasien / Gesamtschulen zu wechseln, die eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) anbieten, ein Konzept zur Förderung besonders leistungsfähiger und begabter Schüler/innen. Die Anmeldung erfolgt an der aufnehmenden Schule. Voraussetzung ist die Notensumme 5 auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachkunde oder erste Fremdsprache. Die Eignung für den Besuch einer solchen Klasse erfolgt dann über die Schulleitung der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgesprächs.
Flyer Leistungs-und Begabungsklasse (Ü5)
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.225777.de
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Übergang 7. Klasse

Der Übergang auf die weiterführende Schule nach der 6. Klasse ist für die meisten Schüler/innen der Regelfall. Im Vorfeld des Übergangs bieten alle in Betracht kommenden Schulen Tage der offenen Tür an, die man nutzen sollte, um sich über das Profil und das Umfeld einer Schule zu unterrichten.
Schulintern findet im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 auf Einladung der Klassenlehrkraft eine Elternversammlung statt, in der die Eltern insbesondere über

a.    die Bildungsgänge und Schulformen,
b.    die zu erwerbenden Abschlüsse, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien und Beruflichen Gymnasien in Oberstufenzentren in Zusammenhang mit den jeweiligen Möglichkeiten der Fortsetzung des Schulbesuchs in der Sekundarstufe II einschließlich der Hinweise auf die Möglichkeiten in den Oberstufenzentren,
c.    Besonderheiten insbesondere der Fremdsprachenfolge, der Fachleistungsdifferenzierung, des Wahlpflichtunterrichts, des Förderunterrichts, über Schwerpunktgestaltung,
d.    die regionalen Schulstrukturen und die besonderen Angebote wie zum Beispiel Ganztagsangebote, Wahlunterricht, Schulen mit besonderer Prägung,
e.    die grundsätzlichen und schulformspezifischen Regelungen der Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule der Sekundarstufe I,
f.    die Bedeutung der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6, des Grundschulgutachtens und des Probeunterrichts bei der Eignungsfeststellung im Rahmen des Auswahlverfahrens einer übernachgefragten Schule und
g.    die Möglichkeit einer individuellen Beratung
informiert werden.
Broschüre  Wie weiter nach der Grundschule  (Ü7) Übergang in die weiter-führende Schule
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.435419.de
Darüber hinaus findet in unserer Schule im Dezember eine Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen statt.
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Unfall

Bei einem Unfall werden die Eltern des betroffenen Kindes sofort telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass immer die aktuellen Telefonnummern im Sekretariat hinterlegt werden. Sind keine Erziehungsberechtigten erreichbar, wird nach Ermessen der Schule ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Kinder sind auf dem Schulweg und während der Unterrichts- und Pausenzeiten über die Unfallkasse Brandenburg
( http://www.ukbb.de/ ) unfallversichert. Jeder Unfall auf dem Schulweg ist  von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat zu melden. Dann kann die Schule bei der Unfallkasse die Unfallmeldung vornehmen. Der direkte Schulweg ist versichert. 
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Vergleichsarbeiten

Landeseinheitliche Vergleichsarbeiten werden im Land Brandenburg seit einigen Jahren  geschrieben. Näheres  regelt eine Verwaltungsvorschrift vom 14. April 2008 (Amtsblatt des Bildungsministeriums Nr. 4 vom 5. Juni 2008). Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden sie im Mai eines jeden Jahres in der Jahrgangsstufe 3 und im November in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben, wo ihr Ergebnis mit 20% in die Zeugnisnote der Fächer Deutsch und Mathematik einfließt.
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Verlassen des Schulgeländes

Während der Schulzeit darf Ihr Kind das Schulgelände nicht eigenmächtig verlassen.
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Verwaltungsvorschriften

Viele Details schulbezogener Regelungen sind in einer großen Zahl von Verwaltungsvorschriften geregelt, die jeweils im Amtsblatt des Bildungsministeriums veröffentlicht werden. Sie finden diese Vorschriften im Internet unter:

www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php

Die wichtigsten Verwaltungsvorschriften (VV) behandeln:

• Schulische Veranstaltungen außerhalb der Schule (Schulfahrten)

• Schulorganisation

• Ergänzungen zur Grundschulverordnung

• die Unterrichtsorganisation 20010/2011

• die Leistungsbewertung

• die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

• den Schulbetrieb

• die schulpsychologische Beratung

Lese- und Rechtschreib- und Rechenschwächen.

• die Fürsorge- und Aufsichtspflicht

• Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Vergleichsarbeiten.
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Wandertage

gehören zu den Schulfahrten. Sie sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur, Geschichte sowie den Lebens- und Arbeitsverhältnissen ihrer näheren Heimat vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt sowie die Festigung der Gruppenbeziehungen. An den Wandertagen werden in der Regel Eltern als Begleitpersonen benötigt. Achtung: Klären Sie an Wandertagen, ob das Schulessen abbestellt werden kann und sollte.
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Website

Für weitere Informationen, Termine und nützliche Links kann die Website der Lessing-Grundschule unter
www.lessingschule-falkensee.de
aufgerufen werden.
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Zahlen / Fakten

Die Lessinggrundschule wird im Schuljahr 2010/2011 von ca. 560 Schülern in 22 Klassen besucht. Das Kollegium setzt sich aus  30 Lehrern und Lehrerinnen zusammen.
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Zensuren

gibt es erst ab der 2. Klasse. Die schulischen Leistungen werden ab dem Abschlusszeugnis der 2. Klasse regelmäßig durch Zensuren bewertet. In Klasse 2 – 4 kann auch eine verbale Bewertung erfolgen, wenn die Elternversammlung und die Klassenkonferenz dies entsprechend beschließen (vgl. § 57 Schulgesetz). Über die Zensuren für Klassenarbeiten (z.B. wie viel Prozent Leistung führen zu welcher Zensur) beschließen die Fachkonferenzen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung vom 19. Juli 2006.
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Zeugnis

Jeweils zum Halbjahr und am Ende eines Schuljahres gibt es Zeugnisse in Form von Noten oder mit einer verbalen Einschätzung. Was für Ihr Kind in der jeweiligen Klassenstufe zutrifft, erfahren Sie von der Klassenlehrkraft.
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Zusammenlegung

ist manchmal, wenn kurzfristig z.B. durch Krankheiten zu wenige Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die einzige Möglichkeit, Unterrichtsaufall zu vermeiden.
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