Inhaltsverzeichnis
A
Adresse Arbeitsgemeinschaften Arbeits- und Sozialverhalten Ausstattung
B
Beurlaubung Bibliothek Bildungsserver Büchergeld Bus-Schule
C
D
E
Ehrenamtlich Elternkonferenz Elternsprecher/in Elternsprechtag Elternversammlung Entschuldigung
F
Fachkonferenz Fahrräder Fremdsprache Fundsachen Ferien
G
H
Hausaufgaben Hausmeister Hausordnung Hitzefrei Horte
I
J
K
Klassen Klassenarbeiten Klassenfahrten Konferenz der Lehrkräfte Kopfnoten
Klassenkonferenz Krankheiten (Meldepflicht / Vorsorge)
L
Läuse Lehrer Lehrerkontakt Leitungsteam LER Lessing Lernbereichskonferenz
Lese- Rechtschreibschwäche
M
N
O
P
Q
R
Rechenschwäche Regenpausen Religionsunterricht
S
Sekretariat Sicherheitstraining Sportkleidung Streitschlichter/innen Stundentafel Stundenausfall
SCH
Schulamt Schulbeginn Schulelternsprecher/in Schulessen Schulfahrten Schulgemeinschaft Schulgesetz Schulkonferenz Schulleitung Schulporträt Schulprogramm Schulstation Schulpsychologische Beratung Schul-T-Shirt Schwimmunterricht
T
U
Übergang 5. Klasse Übergang 7. Klasse Unfall eines Kindes Unterrrichtszeiten
V
Vergleichsarbeiten Verlassen des Schulgeländes
Verwaltungsvorschriften Visitation
W
X Y
Z
Adresse
Die Adresse der Lessing-Grundschule Falkensee lautet:
Lessing-Grundschule Falkensee
Waldstraße 27a
14612 Falkensee
Tel.: 03 322 – 37 59
Fax: 03 322 – 42 30 79
e-Mail: info@lessingschule-falkensee.de
Homepage: www.lessingschule-falkensee.de
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Arbeitsgemeinschaften
An der Lessing-Schule werden in jedem Schuljahr diverse Arbeitsgemeinschaften angeboten. Hier die aktuelle Übersicht.
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Arbeits- und Sozialverhalten
Ab der 3. Klasse wird das Arbeits- und Sozialverhalten mit den Notenstufen 1-4 auf den Endjahreszeugnissen zensiert. Die Bewertung der diversen Kategorien wird von der Klassenkonferenz festgelegt und leitet jedes Zeugnis ein. Beurteilt wird z.B. die Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft, etc. Näheres finden Sie in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
Ausstattung
Neben 22 Unterrichtsräumen stehen Fachunterrichtsräume für Technik, Kunst, ein Raum für naturwissenschaftlichen Unterricht mit Whiteboard, ein Computerkabinett sowie zwei Turnhallen zur Verfügung.
Die Lessingschule wurde 2003 erweitert. Es wurden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen, wie Musikraum, Kunstraum, Bibliotheksraum sowie ein größerer Arbeitslehreraum. Seit 2009 können unsere Schülerinnen und Schüler in der neuen Mensa ihr Schulessen einnehmen.
Auf dem Gelände der Schule ist auch unser Hortgebäude zur Betreuung der Kinder nach dem Unterricht. Ein Schulgarten steht ebenfalls zur Verfügung.
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Beurlaubung
Für die Abwesenheit eines Kindes von der Schule in anderen als in Krankheitsfällen ist eine Beurlaubung erforderlich. Diese muss rechtzeitig vorher bei der Klassenleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung, die länger als drei Tage dauert oder direkt vor/nach den Ferien liegt, kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Solche Anträge sollten im Interesse der Kinder auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
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Bibliothek
In der schuleigenen Bibliothek im Hauptgebäude (im Untergeschoss,) können die Kinder mit einem Leseausweis Bücher, CDs und Spiele ausleihen, für den Unterricht recherchieren oder einfach stöbern. Der Leseausweis ist ab der 1. Klasse in der Bibliothek erhältlich. Die Klassenleitung führt die Kinder im 1. Schuljahr in die Benutzung ein. Die Ausleihe wird durch Personal der Bibliothek Falkensee und eine ehrenamtlich tätige Omi in der Schule durchgeführt. Die aktuellen Öffnungszeiten der Bibliothek stehen an der Tür.
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Bildungsserver
Das Land Brandenburg stellt Informationen zu Schule und Bildung, z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver ( www.bildungsserver-brandenburg.de) zur Verfügung. Ein Besuch lohnt sich!
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Büchergeld
Im Land Brandenburg sind Sie laut Schulgesetz verpflichtet, einen Eigenanteil zur Beschaffung der Schulbücher zu leisten. Dieser beträgt für Eltern mit Schülerinnen und Schülern
in den Jahrgängen 1 – 4 pro Jahr 12,- € und
für die Jahrgänge 5 und 6 jährlich 25,- €.
Ab dem 3. schulpflichtigen Kind verringert sich dieser Eigenanteil um die Hälfte für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind.
Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien fallen nicht unter diese Regelung.
Ihre Lehrerinnen und Lehrer teilen Ihnen mit, welche Arbeitshefte und Bücher gekauft werden und welche die Schule leihweise zur Verfügung stellt.
Für Eltern, die Hartz – IV beziehen und solche, die in finanziellen Notlagen sind, können die Materialien über den Schulsozialfonds gekauft werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen vertrauensvoll an Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer, an die Schulleitung oder das Sekretariat.
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Bus-Schule
Die Unfallkasse Brandenburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und den Verkehrsbetrieben im Rahmen der Verkehrserziehung eine kostenlose Busschule für die 1. Klassen an. Anhand praktischer Übungen werden richtige Verhaltensweisen im Bus, beim Aussteigen und im Haltestellenbereich vermittelt. Den Kindern wird in Frage- und Antwortspielen die Funktion der Türen und Haltewunschtaster erläutert.
Näheres unter www.ukbb.de/data/multimedia/FaltblattBusschule.pdf.
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Computerkabinett
Das 2010 mit neuer Technik ausgestattete Computerkabinett der Lessinggrundschule bietet 29 vernetzte Computerarbeitsplätze mit Ausdruckmöglichkeit und Zugang zum Internet. Im Computerkabinett findet allgemeiner Unterricht in diversen Fächern statt.
Außerdem führt unser Kooperationspartner CBB kostenpflichtige Kurse durch. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.
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Diebstahl
Die Schule ist gegen Diebstahl versichert. Lassen Sie sich im Fall eines Diebstahles aus einem verschlossenen bzw. beaufsichtigten Raum im Sekretariat einen Meldebogen aushändigen und fügen Sie diesem – wenn möglich – einen Kaufbeleg bei.
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Elternkonferenz
Die Elternkonferenz tagt außerhalb der Ferien etwa drei- bis viermal und besteht aus den gewählten Elternsprecher/innen einer jeden Klasse. Aus diesem Kreis werden der oder die Schulelternsprecher/in sowie die Vertretung für die weiteren Schulgremien gewählt (Schul-, Fachkonferenzen, Kreiselternrat).
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Elternsprecher/in
Die Elternversammlung wählt alle zwei Jahre aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher/innen sowie zwei stellvertretende Elternsprecher/innen, die in die Elternkonferenz entsandt werden
(§ 81 Abs. 4 BbgSchulG).
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Elternsprechtag
Im Herbst findet in unserer Schule ein Elternsprechtag statt. Dort können Sie alle Fachlehrer, die in der Klasse Ihres Kindes unterrichten, sprechen. Genaue Termine werden durch die Schulleitung rechtzeitig bekannt gegeben. Die individuellen Elterngespräche zum Lernstand Ihres Kindes vereinbart der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin mit Ihnen.
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Elternversammlung
In der 1. Klasse wird die erste Elternversammlung von der Klassenleitung einberufen. Sie findet nach ca vier Wochen Schulunterricht statt. Ansonsten finden in jedem Schuljahr mindestens drei Elternversammlungen statt, zu denen in der Regel die Elternsprecher/innen in Absprache mit der Klassenleitung einladen. Hier erhalten Sie Informationen über die Unterrichtsplanung und -gestaltung sowie alle wichtigen die Klasse betreffenden Regelungen. Bei Wahlen und Abstimmungen werden für jede Schülerin oder für jeden Schüler zwei Stimmen abgegeben. Niemand darf in einer Elternversammlung mehr als vier Stimmen abgeben (§ 81 Abs. 4 BbgSchulG).
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Fachkonferenzen
Die Fachkonferenzen beraten mindestens zweimal im Schuljahr über alle ein Fach betreffenden Angelegenheiten. An unserer Schule bestehen sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Musik, Kunst und Sport. Mitglieder der Fachkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in dem Fach unterrichten. Den Fachkonferenzen gehören je zwei von der Elternkonferenz gewählte beratende Mitglieder an.
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Fahrräder
Fahrräder sind in den Ständern auf dem Schulgelände abzustellen und anzuschließen. Danach ist dieser Platz wieder zu verlassen. Die Fahrradständer sind kein Aufenthaltsort. Ein Aufbewahren der Räder außerhalb der Fahrradständer (z.B. an der Umzäunung) ist verboten.
Das Radfahren auf dem Schulgelände ist untersagt, die Räder werden geschoben. Festgestellte Beschädigungen an Fahrrädern sind sofort der Schulleitung zu melden. Auch in diesem Fall besteht kein Haftungsanspruch an die Schule.
Die Eltern werden im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder gebeten, regelmäßig die Verkehrssicherheit der Fahrräder ihrer Kinder zu überprüfen.
Eltern entscheiden, ob ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Grundsätzlich darf der Schulweg nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad zurückgelegt werden. Bitte üben Sie mit Ihren Kindern das Fahrradfahren zur Schule und gewöhnen Sie sie an das Tragen eines Fahrradhelmes. In der 4. Klasse wird in der Schule eine gesonderte Unterweisung zur Verkehrssicherheit theoretisch und praktisch mit dem Fahrrad durchgeführt und Ihre Kinder legen eine Fahrradprüfung ab.
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Ferien
Die Ferientermine werden vom Bildungsministerium festgelegt und können unter folgendem Link eingesehen werden: www.ferientermine.de. Außerdem gibt es in jedem Schuljahr einen oder zwei bewegliche Ferientage, die durch die Schulkonferenz festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben werden.
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Förderverein
Unser Verein wurde im August 1997 von engagierten Eltern und Lehrern der Lessing-Grundschule gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt. Er zählt z. Zt. (März 2011) etwa 110 Mitglieder. Wir wollen uns einerseits um Gelder für unsere Schüler und unsere Schule bemühen (Beantragung von Fördermitteln und Spenden) und andererseits durch die Organisation unterschiedlichster sozialer Aktivitäten sowie die Jahresbeiträge möglichst vieler Mitglieder selbst einen soliden Grundstock zur Verwirklichung unserer Ziele legen. Als Freund der Schüler und Schule können Sie uns hierbei durch Ihre Mitgliedschaft mit einem Betrag ab 20 Euro/Jahr unterstützen. Anträge zum Beitritt in den Förderverein finden Sie auf unserer Homepage oder können Sie im Sekretariat bekommen.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Sie können auch als Gast an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen und werden selbstverständlich zu unserer einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung eingeladen.
Vielleicht haben Sie auch Lust, aktiv im Vorstand mitzuarbeiten.
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Fremdsprache
Englisch wird ab Klasse 1 zunächst als Begegnungssprache, ab Klasse 3 als reguläres Fach unterrichtet. Im Rahmen des Unterrichts als Begegnungssprache liegt der Schwerpunkt auf dem Sprechen und dem Hörverständnis.
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Fundsachen
Vergessene Kleidungsstücke, Sportbeutel, Fahrradhelme, etc. werden in einer Kiste beim Hausmeister gesammelt. Solche Sammelkisten gibt es auch in beiden Turnhallen und im Sekretariat. Nicht abgeholte Sachen werden nach Vorankündigung nach Ablauf eines Jahres Aufbewahrung an ein Kinderheim gegeben.
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Gremien
Die wichtigsten Gremien an der Schule sind die Schulkonferenz, die Konferenz der Lehrkräfte und die Elternkonferenz. Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Alle Gremien dienen der Gestaltung der Schule und sind Ort der formellen Mitwirkung von Eltern. Die Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind weitgehend im Schulgesetz geregelt. Für den Aufbau und das Zusammenwirken der Gremien vgl. das Schaubild im Anhang.
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Grundschulverordnung
Die Einzelheiten der Organisation der Grundschule sowie des Übergangs zur Sekundarstufe I regelt die Grundschulverordnung des Landes Brandenburg sowie diverse Verwaltungsvorschriften.
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Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erforderlichen Umfang und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen und müssen in ihrem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistungsfähigkeit der Schüler/innen entsprechen. Hausaufgaben sollen von Schüler/innen ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag im Durchschnitt beträgt:
1./2. Klasse: 30 Minuten,
3./4. Klasse: 45 Minuten,
5./6. Klasse: 60 Minuten.
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder zum sorgfältigen Führen des Hausaufgabenheftes anzuhalten.
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Hausmeister
Unsere Hausmeister heißen Herr Gawron und Herr Quitsdorf. Ihr Büro befindet sich im Keller des Hauptgebäudes.
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Hausordnung
Die Hausordnung der Lessing-Schule können Sie im Anhang einsehen. Sie regelt Fragen des Verhaltens in der Schule, einschließlich etwa des Rauchverbots und des Gebrauchs von Medienabspielgeräten.
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Hitzefrei
Die Schulleitung setzt die Hitzefrei-Regelung im Einvernehmen mit der Elternkonferenz restriktiv um, um Unterrichtsaufall durch verschiedene Einzelmaßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei hohen Temperaturen wird insbesondere auf Leistungskontrollen in der 5. und 6. Stunde sowie auf Leistungssport in der Sonne verzichtet. Außerdem werden flexible Unterrichtsformen (z.B. Unterricht auf dem Schulhof im Schatten) gewählt und eine Frühlüftung veranlasst. Sollte es doch zu Unterrichtsausfall durch hitzefrei kommen, gehen die Kinder nach Hause oder werden von der Schule bzw. den Horten betreut.
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Horte
Der Schulhort befindet sich auf dem Gelände der Lessingschule und wird von Frau Uhlig geleitet. Außerdem besuchen auch Schüler am Nachmittag die Kita Burattino, welcher Frau Weber vorsteht sowie den ASB- Hort Rappelkiste am Bahnhof Finkenkrug oder werden im Projekt „ Hausaufgaben und mehr“ in der Schule betreut.
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Klassenarbeiten
werden ab der 2. Klassenstufe geschrieben. Im Unterschied zu Kurzkontrollen und Tests sind sie rechtzeitig anzukündigen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Klassenarbeiten erhalten Sie von den Fachlehrern der Schule.
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Klassenfahrten
gehören zu den sogenannten „Schulfahrten“ und sind zumeist mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen, Schullandheimen, etc. Die Reisekosten der Kinder sind von den Eltern zu tragen, wobei bedürftige Familien, die keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das ILZ haben, vom Förderverein oder über den Schulsozialfonds finanzielle Unterstützung erhalten können. Anträge auf Zuschüsse finden Sie auf unserer Homepage. Zumeist ist eine elterliche Begleitung der Klasse erwünscht. Näheres ist in der Verwaltungsvorschrift Schulfahrten geregelt.
Dazu erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer halbjährlich ein Formblatt zur Unterschrift ausgehändigt.
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Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz setzt sich aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften zusammen. Sie berät über alle Angelegenheiten, die die Klasse insgesamt betreffen, insbesondere über die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens, die Versetzung und die Grundschulgutachten. Die Elternsprecher/innen können an den Besprechungen mit beratender Stimme teilnehmen und sind rechtzeitig einzuladen.
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Konferenzen
Konferenz der Lehrkräfte
Alle Lehrkräfte der Schule bilden die Konferenz der Lehrkräfte, die insbesondere über pädagogische Fragen entscheidet. Im Gefüge der schulischen Gremien steht sie neben der Elternkonferenz und Konferenz der Schüler/innen.
Konferenz der Schüler/innen
Alle Schüler/innen ab Klassenstufe 4 wählen Schülersprecher/innen, die die Konferenz der Schüler/innen bilden. Aus ihrem Kreise werden 5 Vertreter/innen in die Schulkonferenz entsandt, die dort beratende Funktion haben.
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Kopfnoten
siehe Arbeits- und Sozialverhalten
Krankheit (Meldepflicht/Vorsorge)
Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphtherie, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, Salmonellen, TBC, Typhus) erkrankt ist oder diese vermutet wird, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, ist der Schulbesuch wieder erlaubt. Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung bzw. kurzfristige Maßnahmen erfordern (z.B. Allergien, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen), geben Sie der Klassenleitung so frühzeitig wie möglich Bescheid, damit entsprechend gehandelt werden kann.
Krankmeldung
Sollte Ihr Kind aufgrund einer akuten Krankheit nicht zur Schule gehen können, bitten wir Sie morgens, möglichst bis 8:00 Uhr um eine kurze Nachricht im Sekretariat, damit die Klassenleitung informiert werden kann. Wenn es möglich ist, geben Sie bitte auch die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens Ihres Kindes an. Wenn nur eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich ist, bitten Sie die Lehrkraft schriftlich um Freistellung des Kindes. Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihr Kind bei Krankheit ggf. beim Hort abzumelden sowie telefonisch bei der Firma apetito das Schulessen abzubestellen (am gleichen Tag bis 8.00 Uhr möglich). Denken Sie im Zusammenhang mit einer Krankmeldung auch daran, sich für Ihr Kind über den versäumten Unterrichtstoff und die Hausaufgaben zu informieren. Am besten sprechen Sie sich darüber mit der Klassenlehrkraft und ggf. anderen Eltern ab oder bitten einen Mitschüler oder eine Mitschülerin um Informationen.
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Läuse
sind eine üble Plage, die entschlossen und mit Offenheit bekämpft werden muss. Schicken Sie ihr Kind keinesfalls in die Schule, bevor Sie nicht sicher sind, dass es läusefrei ist. Der Befall ist meldepflichtig!
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Lehrerkontakt
ist auf vielen Wegen möglich: Neben dem Elternsprechtag können Sie jederzeit über das Hausaufgabenheft oder sonst schriftlich Kontakt aufnehmen. Nicht erwünscht ist die Kontaktaufnahme kurz vor Unterrichtsbeginn, da sich die Lehrer in dieser Zeit der Vorbereitung des Unterrichts und der Beaufsichtigung der Kinder widmen müssen. Sie können jeden Lehrer und jede Lehrerin auch über das Kontaktformular auf unserer Homepage erreichen. In dringenden Fällen können Sie auch eine Nachricht über das Sekretariat hinterlassen.
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LER
(Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde)
In der fünften Klasse ist das Unterrichtsfach
Lebensgestaltung/Ethik/Religionskunde (LER) im Land Brandenburg ein Pflichtfach. Durch eine Bescheinigung der Eltern kann die Teilnahme des Kindes an diesem Fach abgewählt werden. Für diesen Fall ist die Teilnahme am Religionsunterricht ( evangelisch oder katholisch) verpflichtend. Das Fach wird auch jeweils benotet. Rechtzeitig erfahren Sie in einer Informationsveranstaltungen dazu alles weitere.
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Lese-/Rechtschreibschwäche
(Legasthenie)
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen sollen besonders gefördert werden. Verwaltungsvorschriften ermöglichen für betroffene Kinder einen Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten, gegebenenfalls auch das befristete Auslassen der Benotung. Voraussetzung ist die Feststellung der Schwierigkeit durch den schulpsychologischen Dienst. Hilfreich kann auch der Förderunterricht sein. Ähnliche Regelungen gibt es für die Dyskalkulie. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Fachlehrkraft Ihres Kindes.
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Notfall
Für Notfallsituationen werden im Sekretariat der Schule in einer Schüler/innenkartei Telefonnummern und Adressen der Eltern vermerkt, unter denen die Eltern während der Unterrichtszeiten zu erreichen sind. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Telefonnummern sofort Ihrem Klassenleiter mitteilen.
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Protokolle
Über jede schulische Konferenz muss nach dem Schulgesetz ein Protokoll angefertigt werden. Die Protokolle der Elternkonferenz gehen allen Elternsprecher/innen zu. Sie entscheiden, wie die Eltern informiert werden.
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Rauchen
ist laut Gesetz auf dem gesamten Schulgelände verboten.
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Regenpausen
Regenpausen werden durch mehrmaliges Klingeln zu Pausenbeginn bzw. durch zusätzliches einmaliges Abklingeln während einer Pause bekannt gegeben. Die Kinder gehen wieder in ihre Klassenräume zurück bzw. bleiben dort während der Pause und werden durch eine Lehrkraft beaufsichtigt.
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Religionsunterricht
In der Schule wird evangelischer und katholischer Religionsunterricht angeboten. Er ist ein Pflichtfach, wenn in der 5. und 6. Klasse das Unterrichtsfach LER abgewählt wird. LER = Lebensgestaltung / Ethik/ Religionskunde. Es besteht auch die Möglichkeit, neben LER zusätzlich Religionsunterricht zu wählen bzw. ihn fortzusetzen.
Bereits ab Klasse 1 kann evangelischer oder katholischer Religionsunterricht freiwillig zusätzlich angewählt werden. Diese Stunden liegen vor oder nach dem regulären Pflichtunterricht.
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Sekretariat
Das Sekretariat wird von Frau Schulz geleitet und befindet sich in der 1. Etage des Containeranbaus. Es ist außerhalb der Ferien Mo bis Fr ab 7.30 Uhr bis ca 15.00 Uhr geöffnet.
Um mit Sicherheit jemanden anzutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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Sicherheitstraining
Mit Unterstützung der Schulleitung wird in regelmäßigen Abständen bei Bedarf und Wunsch ein kostenpflichtiges Sicherheitstraining von externen Fachkräften durchgeführt. Termine zu Informationsveranstaltungen und Anmeldungen der Kinder werden rechtzeitig bekannt gegeben.
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Sportkleidung
Für den Sportunterricht benötigen die Kinder entsprechende Kleidung und Schuhe (eine Garnitur inklusive Turnschuhe mit heller Sohle für den Unterricht in der Turnhalle, eine Garnitur mit einem zweiten Paar Sportschuhe sowie langen Sporthosen und langärmeligem Pullover für den Unterricht im Freien). Schmuck (Ohrringe, -stecker, Ketten, Armbänder, Uhren, etc.) ist während des Unterrichtes zu entfernen, lange Haare müssen zu einem Zopf zusammengebunden werden. Weitere Informationen erteilen die Sportlehrer/innen. Die Lagerung der Sporttaschen ist in der Schule im Klassenraum möglich.
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Streitschlichter/innen
Bereits seit einigen Jahren haben sich an unserer Schule regelmäßig Lehrerinnen und Lehrer zu Mediatoren ausbilden lassen. Diese Lehrerinnen bilden jährlich Schülerstreitschlichter aus, die in den Pausen für eine Schlichtung mit Kindern zur Verfügung stehen.
Es ist die Aufgabe der Streitschlichter in der Schule, Streitparteien beim Finden einer Lösung für ihren Konflikt zu helfen. Bei sehr schwierigen Angelegenheiten stehen die Erwachsenen natürlich für eine Mediation bereit.
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Stundenausfall
gibt es an der Lessing-Grundschule auch. Wir bemühen uns, ihn so gering wie möglich zu halten. Zunächst versucht die Schulleitung durch organisatorische Maßnahmen totalen Ausfall zu vermeiden. Es gibt an jedem Schultag in der ersten Stunde eine Lehrerin/einen Lehrer, der im Rahmen der Vertretungsreserve eingesetzt werden kann. Selbstverständlich leisten auch Lehrkräfte Mehrarbeit, um Unterrichtsausfall abzufangen. Auch werden Klassen auf Parallelklassen aufgeteilt bzw. zusammengelegt. Insbesondere bei längerem Ausfall von Lehrkräften muss zusammen mit dem Staatlichen Schulamt nach einer Vertretungslösung gesucht werden.
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Stundentafel
Die Stundentafel (sog. Kontingentstundentafel) der Grundschule finden sie in der Anlage 1 zur Grundschulverordnung. Sie weist die grundsätzlich angebotenen Fächer und die auf je zwei Schuljahre zu verteilenden Wochenstunden auf, die in dem betreffenden Fach unterrichtet werden müssen. Über die konkrete Stundentafel einer Klasse entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte.
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Schulamt
Für die Lessing-Grundschule ist das Staatliche Schulamt in Brandenburg an der Havel, zuständig, Es hat seinen Sitz in der Magdeburger Straße 45, 14770 Brandenburg an der Havel, Telefon: (03381) 39 74 00, Fax: (03381) 39 74 44,
info.stscha-bb@schulaemter.brandenburg.de.
Auch die Schulpsychologische Beratungsstelle hat ihren Sitz im Staatlichen Schulamt.
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Schulbeginn
Schul- oder Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr, jedoch wird dringend um Erscheinen bis zum Vorklingeln um 7.50 Uhr gebeten, damit das Ablegen der Schulmappe und der Jacke, das Auspacken der Arbeitsmaterialien und das Einstimmen des Kindes auf den Unterricht erfolgen kann.
So ist ein pünktlicher Unterrichtsbeginn möglich und die Unterrichtszeiten werden optimal genutzt.
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Schulelternsprecher/in
Der oder die Schulelternsprecher/in wird von der Elternkonferenz gewählt.
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Schulessen
Das Schulessen wird auf Basis einer Auswahl durch den Schulträger zur Zeit von dem Anbieter apetito in die Schule geliefert. Die Ausgabe und der Verzehr der Mahlzeiten erfolgt in der Mensa der Schule.
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Schulfahrten
Exkursionen, Wandertage, Fahrten zu und Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe, Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrten, Schülerbegegnungen und Schüleraustausche zählen zu den so genannten „Schulfahrten“. Das Nähere ist in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift geregelt.
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Schulgemeinschaft
Die Schulgemeinschaft besteht aus den Lehrkräften, dem technischen Personal, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern.
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Schulgesetz
Das Brandenburgische Schulgesetz kann unter
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.48392.de aufgerufen werden.
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Schulkonferenz
Das höchste Mitwirkungsorgan an der Schule setzt sich aus 5 Vertreter/innen der Eltern, 5 Lehrkräften ( 4 Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleiterin oder dem Schulleiter) sowie 5 Schüler/innen zusammen. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz festgelegt.
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Schulleitung
Die Schulleitung der Lessing-Grundschule besteht aus der
Rektorin, Frau Kremer, und der
stellvertretenden komm. Schulleiterin, Frau Scheibe.
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Schulprogramm
Das Schulprogramm wurde der Elternkonferenz im Jahr 2008 vorgelegt und durch die Schulkonferenz beschlossen. Es ist in Auszügen auf der Website der Schule verfügbar und wird jährlich evaluiert.
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Schulpsychologische Beratungsstelle
Schulpsychologische Beratung,
Magdeburger Straße 45, 14770 Brandenburg an der Havel,
Tel.: (03381) 39 75 62.
Eine Außenstelle der schulpsychologischen Beratung besteht in Nauen. Dort ist Frau Rapp am
Dienstag von 09:00 - 16:00 Uhr und am
Donnerstag von 09:00 - 15:00 Uhr unter der
Telefonnummer: 0 33 21 / 4 03 53 07 erreichbar.
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Schulstation
Zur Zeit ist unsere Schulstation durch zwei Mitarbeiterinnen vom ASB besetzt. Dort werden kranke Kinder betreut oder Wartezeiten bis zu einer Arbeitsgemeinschaft überbrückt.
Frau Kleindienst und Frau Rebmann begleiten auch Klassen bei Ausflügen und Wanderungen oder unterstützen Klassen im Schulgarten oder bei Projekten.
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Schul T-shirts
Der Förderverein bietet T-shirts in unterschiedlichen Farben mit dem Schullogo der Lessing-Grundschule an. Diese können gegen Entgelt beim Förderverein über das Sekretariat erworben werden.
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Schwimmunterricht
In der 3. Klasse wird Schwimmunterricht erteilt. Nähere Informationen dazu (Ort der Schwimmhalle, Transport, Schwimmbekleidung, etc.) erhalten Sie rechtzeitig von dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin.
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Termine
Aktuelle Termine (Projekt-, Wandertage, Schulfeste, etc.) werden über die Schulleitung, den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin und / oder die Elternsprecher/innen bzw. über unsere Website bekannt gegeben.
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Turnhalle
Die Sporthalle der Lessingschule, die 2008 in Betrieb genommen werden konnte, ist eine Zweifelder-Halle, die auch gedrittelt werden kann. Daneben wird auch in der alten kleinen Turnhalle Unterricht erteilt und sie wird zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt.
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Übergang 5. Klasse
In der 5. und 6. Klasse werden die Schüler/innen mit einer Vielzahl neuer Fächer konfrontiert: Naturwissenschaften (Biologie, Physik), Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Lebensgestaltung -Ethik-Religionskunde (LER), leistungsdifferenzierter Unterricht. Im Land Brandenburg wird eine sechsjährige Primarstufe absolviert. Es gibt aber auch die Möglichkeit ab Jahrgangsstufe 5 an ausgewählte Gymnasien / Gesamtschulen zu wechseln, die eine Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK) anbieten, ein Konzept zur Förderung besonders leistungsfähiger und begabter Schüler/innen. Die Anmeldung erfolgt an der aufnehmenden Schule. Voraussetzung ist die Notensumme 5 auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachkunde oder erste Fremdsprache. Die Eignung für den Besuch einer solchen Klasse erfolgt dann über die Schulleitung der aufnehmenden Schule auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, eines prognostischen Tests und eines Eignungsgesprächs.
Flyer Leistungs-und Begabungsklasse (Ü5)
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.225777.de
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Übergang 7. Klasse
Der Übergang auf die weiterführende Schule nach der 6. Klasse ist für die meisten Schüler/innen der Regelfall. Im Vorfeld des Übergangs bieten alle in Betracht kommenden Schulen Tage der offenen Tür an, die man nutzen sollte, um sich über das Profil und das Umfeld einer Schule zu unterrichten.
Schulintern findet im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 auf Einladung der Klassenlehrkraft eine Elternversammlung statt, in der die Eltern insbesondere über
a. die Bildungsgänge und Schulformen,
b. die zu erwerbenden Abschlüsse, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien und Beruflichen Gymnasien in Oberstufenzentren in Zusammenhang mit den jeweiligen Möglichkeiten der Fortsetzung des Schulbesuchs in der Sekundarstufe II einschließlich der Hinweise auf die Möglichkeiten in den Oberstufenzentren,
c. Besonderheiten insbesondere der Fremdsprachenfolge, der Fachleistungsdifferenzierung, des Wahlpflichtunterrichts, des Förderunterrichts, über Schwerpunktgestaltung,
d. die regionalen Schulstrukturen und die besonderen Angebote wie zum Beispiel Ganztagsangebote, Wahlunterricht, Schulen mit besonderer Prägung,
e. die grundsätzlichen und schulformspezifischen Regelungen der Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule der Sekundarstufe I,
f. die Bedeutung der zentralen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 6, des Grundschulgutachtens und des Probeunterrichts bei der Eignungsfeststellung im Rahmen des Auswahlverfahrens einer übernachgefragten Schule und
g. die Möglichkeit einer individuellen Beratung
informiert werden.
Broschüre Wie weiter nach der Grundschule (Ü7) Übergang in die weiter-führende Schule
http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.435419.de
Darüber hinaus findet in unserer Schule im Dezember eine Informationsveranstaltung mit Vertretern der weiterführenden Schulen statt.
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Unfall
Bei einem Unfall werden die Eltern des betroffenen Kindes sofort telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass immer die aktuellen Telefonnummern im Sekretariat hinterlegt werden. Sind keine Erziehungsberechtigten erreichbar, wird nach Ermessen der Schule ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Kinder sind auf dem Schulweg und während der Unterrichts- und Pausenzeiten über die Unfallkasse Brandenburg
( http://www.ukbb.de/ ) unfallversichert. Jeder Unfall auf dem Schulweg ist von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat zu melden. Dann kann die Schule bei der Unfallkasse die Unfallmeldung vornehmen. Der direkte Schulweg ist versichert.
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Vergleichsarbeiten
Landeseinheitliche Vergleichsarbeiten werden im Land Brandenburg seit einigen Jahren geschrieben. Näheres regelt eine Verwaltungsvorschrift vom 14. April 2008 (Amtsblatt des Bildungsministeriums Nr. 4 vom 5. Juni 2008). Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden sie im Mai eines jeden Jahres in der Jahrgangsstufe 3 und im November in der Jahrgangsstufe 6 geschrieben, wo ihr Ergebnis mit 20% in die Zeugnisnote der Fächer Deutsch und Mathematik einfließt.
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Verlassen des Schulgeländes
Während der Schulzeit darf Ihr Kind das Schulgelände nicht eigenmächtig verlassen.
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Verwaltungsvorschriften
Viele Details schulbezogener Regelungen sind in einer großen Zahl von Verwaltungsvorschriften geregelt, die jeweils im Amtsblatt des Bildungsministeriums veröffentlicht werden. Sie finden diese Vorschriften im Internet unter:
www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php
Die wichtigsten Verwaltungsvorschriften (VV) behandeln:
• Schulische Veranstaltungen außerhalb der Schule (Schulfahrten)
• Schulorganisation
• Ergänzungen zur Grundschulverordnung
• die Unterrichtsorganisation 20010/2011
• die Leistungsbewertung
• die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
• den Schulbetrieb
• die schulpsychologische Beratung
• Lese- und Rechtschreib- und Rechenschwächen.
• die Fürsorge- und Aufsichtspflicht
• Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Wandertage
gehören zu den Schulfahrten. Sie sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Natur, Kultur, Geschichte sowie den Lebens- und Arbeitsverhältnissen ihrer näheren Heimat vertraut machen. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt sowie die Festigung der Gruppenbeziehungen. An den Wandertagen werden in der Regel Eltern als Begleitpersonen benötigt. Achtung: Klären Sie an Wandertagen, ob das Schulessen abbestellt werden kann und sollte.
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Website
Für weitere Informationen, Termine und nützliche Links kann die Website der Lessing-Grundschule unter
www.lessingschule-falkensee.de
aufgerufen werden.
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Zahlen / Fakten
Die Lessinggrundschule wird im Schuljahr 2010/2011 von ca. 560 Schülern in 22 Klassen besucht. Das Kollegium setzt sich aus 30 Lehrern und Lehrerinnen zusammen.
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Zensuren
gibt es erst ab der 2. Klasse. Die schulischen Leistungen werden ab dem Abschlusszeugnis der 2. Klasse regelmäßig durch Zensuren bewertet. In Klasse 2 – 4 kann auch eine verbale Bewertung erfolgen, wenn die Elternversammlung und die Klassenkonferenz dies entsprechend beschließen (vgl. § 57 Schulgesetz). Über die Zensuren für Klassenarbeiten (z.B. wie viel Prozent Leistung führen zu welcher Zensur) beschließen die Fachkonferenzen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung vom 19. Juli 2006.
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Zeugnis
Jeweils zum Halbjahr und am Ende eines Schuljahres gibt es Zeugnisse in Form von Noten oder mit einer verbalen Einschätzung. Was für Ihr Kind in der jeweiligen Klassenstufe zutrifft, erfahren Sie von der Klassenlehrkraft.
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Zusammenlegung
ist manchmal, wenn kurzfristig z.B. durch Krankheiten zu wenige Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die einzige Möglichkeit, Unterrichtsaufall zu vermeiden.
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